PRAXISEINRICHTUNG PHYSIOTHERAPIE
Praxiseinrichtung für Physiotherapie: Auf einen Blick
Die Grundausstattung
Bei der Gründung oder Erweiterung einer Physiotherapiepraxis gilt es einiges zu beachten. Neben diversen Anforderungen an die Qualifikation des Personals und der räumlichen Gegebenheiten, gibt es auch für die Praxiseinrichtung, verschiedene Richtlinien, die einerseits aufzeigen, welche Geräte und Gegenstände zwingend als Grundausstattung in einer Physiotherapiepraxis vorhanden sein müssen und was wiederum als optionale Zusatzausstattung verstanden werden kann. Mit über 25 Jahren Erfahrung in der Ausstattung von Physiotherapiepraxen stehen unsere Mitarbeiter gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Die Grund- bzw. Pflichtausstattung einer Praxis umfasst:
- zwei Therapieliegen (höhenverstellbar)
- Geräte zur Durchführung von Krankengymnastik (Übungsgeräte nach persönlicher Auswahl des Therapeuten (bspw. Thera-Bänder oder Gymnastikbälle), Gymnastikmatten, Spiegel)
- Lagerungsmaterial wie bspw. Massagekopfkissen oder Rundrollen in ausreichender Zahl
- Geräte für die Wärmetherapie, wie z.B. Rotlichtstrahler oder Wasserbäder, hiervon mindestens ein Gerät mit "strahlender Wärme"
- Gegenstände zur Durchführung von Kälte- bzw. Kryotherapie (Cold Packs,...)
- Eine Notrufanlage in sämtlichen Räumen, in denen eine dauerhafte Präsenz des Therapeuten nicht erforderlich ist. Der von der Notrufanlage abgegebene Signalton soll nur vom "Leistungserbringer" abgestellt werden können
Zu beachten ist, dass sich insbesondere die Regelungen zur Grundausstattung einer Physiotherapiepraxis mit der Zeit ändern können. Auch wenn wir versuchen, obige Auflistung stets aktuell zu halten, sollte vor jedem Vorhaben eine genaue Recherche der zur Zeit geltenden Bedingungen erfolgen. Maßgeblich hierfür ist die "Zulassungsempfehlung für Heilmittelerbringer" des GKV Spitzenverbandes, Anlage 5, Punkt 3 "Ausstattung".
Zusatzausstattung #1: KGG
So wie in der Richtlinie des GKV-Verbandes Richtlinien zur Grundausstattung einer Physiotherapie Praxiseinrichtung definiert werden, so gibt es selbstverständlich auch Geräte, die die Arbeit in Ihrer Praxis bereichern, aber nicht zum "Pflichtprogramm" gehören. An erster und prominentester Stelle steht hier sicherlich die "Gerätegestützte Krankengymnastik (KGG)". Die Mindestausstattung, um KGG anbieten zu können, umfasst:
- zwei Universalzugapparate
- Funktionsstemme
- Winkeltisch bzw. "Rumpfheber"
- Vertikalzugapparat
- Zubehör für jeden Zugapparat: Fußmanschette oder -gurt sowie Handmanschette oder -gurt
Weitere Zusatzausstattung: Ein Überblick
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Elektrotherapie | Die Elektrotherapie gilt als eine weitere oft gewünschte Form der Zusatzausstattung in Physiotherapiepraxen. Zur Durchführung von Elektrotherapie sind Geräte erforderlich, die mittels verschiedener Stromformen (Mittel- und/oder Niederfrequenzbereich, u.a. Reizstrom, Interferenzstrom, etc.) eine entsprechende Behandlung des Patienten ermöglichen. Diverse Kombinationsgeräte, wie bspw. das Chattanooga Intelect Mobile 2 Combo ermöglichen darüber hinaus auch den Einsatz von Ultraschallapplikationen in einem kompakten Gerät. |
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Traktionsbehandlungen | Auch Geräte zur Durchführung von Traktionsbehanldungen fallen unter die Zusatzausstattung der Praxiseinrichtung einer Physiotherapiepraxis. Der klassische Schlingentisch hat sich hierbei in den meisten Praxen etabliert und ist aus vielen Einrichtungen gar nicht mehr wegzudenken. Auch bei SVG erhalten sie neben dem klassischen Deckenschlingengerät auch umfangreiches Zubehör bzw. Schlingenbesteck zur Durchführung entsprechder Traktionsbehandlungen. |
Allgemeine Fragen zur Praxiseinrichtung einer Physiotherapiepraxis
Die Auswahl der Therapiegeräte für eine Physiotherapiepraxis sollte folgende Aspekte berücksichtigen:
- Individuelle Therapieziele und Behandlungsbereiche
- Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit der Geräte
- Anpassbarkeit an individuelle Bedürfnisse der Patienten
- Benutzerfreundlichkeit für effiziente Behandlungen
- Wartung und Support durch Hersteller & Händler
- Kosten-Nutzen-Analyse im Einklang mit dem Budget
Wie groß eine Physiotherapiepraxis sein muss, hängt in erster Linie davon ab, welche Ziele man mit der eigenen Praxis verfolgt und welche Behandlungsmethoden man anbieten möchte. Allerdings gibt es auch Mindestvorraussetzungen an die Größe einer Praxis. So muss bspw. die Therapiefläche mindestens über eine Größe von 23m² verfügen, wovon einem Behandlungsbereich wiederum mindestens 15m² beigemessen werden müssen. Darüber hinaus gibt es etliche weitere Anforderungen, die zu beachten sind. Mehr über die einzuhaltenden Größenanforderungen an die Räumlichkeiten erfahren Sie auch in unserem Artikel über die "Praxisgründung einer Physiotherapiepraxis".
Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem.
Sie haben Fragen zur Praxiseinrichtung Ihrer Physiotherapiepraxis zu Liegen und Geräten oder möchten einen Termin in unseren Ausstellungsräumen buchen? Unsere Experten beraten Sie gerne.